Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fusion X Entertainment“ (nachfolgend „Lizenzgeber“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Lizenznehmer im Sinne der Ziffer 1.1 sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2 Gegenstand des Vertrages
2.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die zeitlich unbefristete Überlassung und Nutzung der Content-Management-Software „Der Vereinsmanager“ mit der eine Vereinswebseite verwalten werden kann (im Folgenden SOFTWARE genannt) gegen Einmalvergütung. Die SOFTWARE wird in Standardpaketen überlassen, kann aber auch modular nach den Wünschen des Lizenznehmers zusammengestellt werden.
2.2 Die Dokumentation der SOFTWARE ist als Hilfe im Administratorenbereich der SOFTWARE abgelegt. Darüber hinaus bietet der Lizenzgeber Antworten auf FAQ auf seiner Homerpage an.
2.3 Die SOFTWARE wird vom Lizenzgeber installiert und farblich nach den Wünschen des Lizenzgebers angepasst.

3 Vertragsschluss
3.1 Die Kaufabwicklung und Kontaktaufnahme finden in automatisierter Kaufabwicklung per eMail statt. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Kaufabwicklung angegebene eMail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lizenzgeber versandten eMails empfangen werden können. Insbesondere hat der Lizenznehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von dem Lizenzgeber versandten Mails zugestellt werden können.
3.2 Ein Vertrag über die Überlassung der SOFTWARE und der Dienstleistungen des Lizenzgebers kommt wie folgt zustande:
• Der Lizenznehmer füllt das Bestellformular innerhalb der Internetpräsentation vollständig aus und klickt auf den Button „bestätigen“.
• Die Bestellung wird dann nochmals angezeigt. Sind sämtliche Angaben richtig und vollständig, kann der Lizenznehmer die Bestellung mit Betätigung des bestellen „versenden“. Durch Anklicken des roten Buttons „zurück“ kommt er zurück zu der Seite, in der die Bestellangaben eingeben und korrigieren werden können.
• Mit dem Versenden der Bestellung wird ein verbindliches Kaufangebot abgegeben, wobei ein Kaufvertrag erst durch eine Auftragsbestätigung des Lizenzgebers in Textform zu Stande kommt.
3.3 Die verbindlich abgegebene Bestellung inklusive dieser Geschäftsbedingungen kann durch Anklicken des Buttons „drucken“ ausgedruckt werden.
3.4 Nach Verlassen der Bestellebene ist die Bestellung beim Lizenzgeber im Internet nicht mehr abrufbar.

4 Verpflichtungen des Lizenznehmers
4.1 Der Lizenznehmer hat innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 3.2 dieser Bedingungen die Zugangsdaten zu seinem FTP-Server bekannt zu geben und vollständig und detailliert die Farben zu nennen, in der die Vereinswebsite designt werden soll, hierzu gehört auch die Überlassung der notwendigen Grafiken z.B. das Vereinswappen.
4.2 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm mittels der SOFTWARE ins Internet gestellten Inhalte den jeweils geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften entspricht.
4.3 Der Lizenznehmer sichert dem Lizenzgeber insbesondere zu, dass er auf seiner Internetseite, die von der SOFTWARE unterstützt wird, keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonstige rechtswidrigen Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich machen wird.
4.4 Hat der Lizenznehmer sich bei der Bestellung bereit erklärt, Bannerwerbung (ein Werbebanner) des Lizenzgeber auf seiner Homepage zuzulassen, wird der Banner bei der Installation im Administrationsmenue eingebunden und verlinkt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, diese Verlinkung für eine Zeitraum von einem Jahr ab der Installation aufrechtzuerhalten. Für den Fall, dass der Lizenznehmer diese Verpflichtung verletzt, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 200,00 Euro verpflichtet.
4.5 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Lizenznehmer.

5 Widerrufsbelehrung
Ist der Lizenznehmer Verbraucher, so gilt Folgendes:
5.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Fusion X Entertainment
Björn Schaller
Kirchberg 2
95119 Naila

5.2 Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 5.3 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

6 Überlassung der SOFTWARE und Übertragung der Nutzungsrechte
6.1 Die SOFTWARE ist urheberrechtlich geschützt.
6.2 Die SOFTWARE wird dem Lizenznehmer zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergeben sich aus diesen Bedingungen.
6.3 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer bis zur Bezahlung der vereinbarten einmaligen Vergütung und unter den Bedingungen der Ziffer 6.7 widerruflich und danach dauerhaft, das
• nicht ausschließliche,
• nicht übertragbare, vermietbare oder verleasbare,
• örtlich unbeschränkte, Recht ein, eine Kopie der SOFTWARE und das mitgelieferte Design auf EINEM Internet-Server für EINE Domain zu speichern und zu verwenden.
6.4 Der Lizenznehmer ist berechtigt über einen Administratorenbereich, Texte, Bilder und Grafiken seiner Vereinswebseite zu modifizieren. Veränderungen am Source-Code dürfen nicht vorgenommen werden.
6.5 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der SOFTWARE sichergestellt ist.
6.6 Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der SOFTWARE eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen.
6.7 Der Lizenzgeber kann das Nutzungsrecht des Lizenznehmers widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Lizenzgeber den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen, die Nutzung einzustellen und jede Kopie der SOFTWARE zu löschen.

7 Installation der SOFTWARE und SOFTWAREDESIGN
7.1 Nach Erhalt der Angaben gemäß Ziffer 4 dieser Bedingungen und der Anzahlung gemäß Ziffer 9.2 hat der Lizenzgeber in angemessener Zeit die SOFTWARE auf dem Server des Lizenzgebers zu installieren. Hierzu werden folgende Schritte durchgeführt:
• Upload der System-Daten per FTP
• Ersteinrichtung des Administrators
• Farbliche Anpassung der Vereinswebsite des Lizenznehmers auf Grund der Vorgaben des Lizenznehmers
7.2 Der Lizenzgeber wird die vollständige Installation in Textform bestätigen.
7.3 Grundsätzlich geht die Gefahr mit der Installation beim den Lizenznehmern über.
7.4 Der Lizenznehmer wird die SOFTWARE unverzüglich auf Mangelfreiheit, insbesondere vereinbarungsgemäße Beschaffenheit untersuchen (Beschaffenheitsprüfung).

8 Pflege der SOFTWARE
8.1 Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Produktunterstützung ('Support') durch den Lizenzgeber.
8.2 Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Updates für SOFTWARE bereitzustellen.

9 Preise und Zahlungsbedingungen
9.1 Die Vergütung für die SOFTWARE richtet sich nach den Vergütungstabellen des Lizenzgebers für die Standardpakete der SOFTWARE und den einzelnen Modulen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einschließlich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer, die wiederum gesondert ausgewiesen wird.
9.2 Rechnungen des Lizenzgebers sind wie folgt zu begleichen:
• 20 % der Rechnungssumme wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
• Der Rest wird nach Bestätigung der Installation fällig.
9.3 Die Vergütung ist jeweils spätestens innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Fälligkeit ohne Abzug durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
9.4 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Lizenznehmer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen. Darüber hinaus ist er berechtig, Verzögerungszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
9.5 Der Lizenznehmer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von dem Lizenzgeber anerkannt ist.
9.6 Der Lizenznehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

10 Beschaffenheit der SOFTWARE und der Installation
10.1 Der Lizenzgeber übernimmt gegenüber dem Lizenznehmer keine Beratungsverpflichtung im Hinblick auf die Frage der Verwertung und Verwertbarkeit der SOFTWARE in ihrer Gesamtheit und Brauchbarkeit für die Belange des Lizenznehmers.
10.2 Der Lizenzgeber haftet dafür, dass die Bestandteile der SOFTWARE sachlich richtig sind, insbesondere Sachinformationen und Daten zutreffend und vollständig sind, soweit er diese Bestandteile selbst erstellt hat.
10.3 Der Lizenzgeber haftet nicht für die Informationen, Daten und Grafiken, die der Lizenznehmer selbst erstellt hat oder die nicht vom Lizenzgeber stammen.

11 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der SOFTWARE vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hiervon abweichend gilt:
11.1 Für Unternehmer
• begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche.
• hat der Lizenzgeber die Wahl der Art der Nacherfüllung.
• beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Installation der SOFTWARE.
• sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.
• beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
11.2 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Installation der SOFTWARE beim Lizenznehmer.
11.3 Für Unternehmer bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt, gleiches gilt für Unternehmer und Verbraucher bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels.
11.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer und Verbraucher, dass die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffern 11.1 und 11.2 sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche beziehen, die der Lizenznehmer nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängel geltend machen kann. Für diese Ansprüche gilt Ziffer 8.
11.5 Ist der Lizenznehmer Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Lizenznehmer die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
11.6 Die Abtretung der Mängelansprüche des Lizenznehmers ist ausgeschlossen.

12 Haftung
12.1 Der Lizenzgeber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist und Garantieversprechen und wenn die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, erfolgt.
12.2 Im Übrigen haftet der Lizenzgeber - gleich aus welchem Rechtsgrund - wie folgt:
12.3 Sofern der Lizenzgeber fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt.
12.4 Sofern der Lizenzgeber fahrlässig eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den Auftragswert begrenzt.

13 Datenschutz
13.1 Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie der Lizenznehmer dem Lizenzgeber zur Vertragsabwicklung zur Verfügung stellt. Die bei dieser Gelegenheit eingegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung der Anfragen des Lizenznehmern genutzt. Eine Weitergabe von Daten an Dritte an verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen (z.B. DHL) findet nur dann statt, wenn dies zwingend zur Vertragserfüllung notwendig ist und der Lizenznehmer hiervon vor Vertragsabschluss in Kenntnis gesetzt wurde. Insbesondere werden die Daten des Lizenznehmern nicht für Werbezwecke genutzt.
13.2 Der Lizenzgeber speichert die Bestelldaten des Lizenznehmers und sendet diese dem Lizenznehmer mit den AGB per E-Mail zu. Die Bestelldaten des Lizenznehmers sind aus Sicherheitsgründen nicht über das Internet zugänglich.

14 Anwendbares Recht
14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
14.2 Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lizenzgebers. Dasselbe gilt, wenn der Lizenznehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen,bleibt hiervon unberührt.

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